Corona Einreisebestimmung Schweden
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Corona Einreisebestimmungen für Schweden

Die Informationen zu den Corona-Einreisebestimmungen nach Schweden ändern sich sehr schnell. Wir versuchen, die Informationen aktuell und korrekt darzustellen, was nicht immer gelingt. Bitte informiere dich zu deiner Sicherheit am besten direkt auf der Webseite des Auswärtigen Amts Deutschlands und der Webseite des schwedischen Gesundheitsamts (englisch).

Für Reisen nach Dänemark prüfe bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des auswärtigen Amts Deutschlands.

Einreise von Deutschland nach Schweden

Reisen nach Schweden sind erlaubt

Stand 14. Juli 2021

Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten und assoziierten Schengen-Ländern und deren Familienangehörige sowie Personen mit schwedischer Aufenthaltsgenehmigung dürfen zu den unten angegebenen Bedingungen nach Schweden einreisen.

Die Regierung hat das generelle Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger, die keine Impfbescheinigung, kein negatives COVID-19-Testergebnis oder eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 vorlegen können, bis zum 31. August 2021 verlängert.

Reisende aus den nordischen Ländern (Finnland, Norwegen, Dänemark und Island) sind von der COVID-19-Testpflicht ausgenommen. Dies gilt auch für Personen mit Aufenthaltsgenehmigung in Schweden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Reisende aus den anderen EU- und Schengen-assoziierten Ländern müssen mindestens einen dieser drei Nachweise vorlegen:

  • Impfbescheinigung gegen COVID-19.
  • Bescheinigung über die Genesung von COVID-19.
  • Einen negativen COVID-19-Test vor der Abreise, der innerhalb von 72 Stunden vor dem Grenzübertritt nach Schweden durchgeführt wurde. Akzeptierte Tests: Antigen, TMA, PCR, LAMP

Die folgenden Informationen müssen auf der Bescheinigung erscheinen

  • Name der Person, die getestet wurde
  • Datum/Uhrzeit des Tests
  • Art des Tests
  • das Testergebnis
  • Aussteller des Zertifikats
  • Die Informationen müssen in einer der folgenden Sprachen angegeben werden: Schwedisch, Englisch, Norwegisch, Dänisch oder Französisch.

Ausnahmen gibt es für Grenzgänger und einige andere Kategorien.

Bürger aus einem EWR-Land (das bedeutet ein EU-Land und Island und Liechtenstein und Norwegen aber nicht die Schweiz) müssen die Empfehlungen der schwedischen Gesundheitsbehörde nach der Ankunft nicht befolgen, wenn keine Symptome vorhanden sind.

Quellen:
reopen.europa.eu/en/map/SWE/7001
polisen.se/en/the-swedish-police/the-coronavirus-and-the-swedish-police/travel-to-and-from-sweden
www.krisinformation.se/en/hazards-and-risks/disasters-and-incidents/2020/official-information-on-the-new-coronavirus/travel-restrictions


Alter Stand 29. Mai 2021

Im Vergleich zu (siehe unten 25. März 2021) gelten folgende Änderungen / Lockerungen:

  • Bei Einreise muss ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden (< 48 Stunden).
  • Ab dem 1. Juni 2021 gilt dies nicht mehr. Ein Test vor der Einreise nach Schweden und die spätere Selbst-Isolation in Schweden werden nicht mehr gefordert, wenn Sie in der EU leben (From 1 June, persons who have travelled within the EU/EEA, the Schengen area, the UK and certain other countries are exempted from the recommendation to test themselves and self-isolate when entering Sweden.).

Lockerungen innerhalb Schwedens ab 1. Juni 2021:
Staatsminister Stefan Löfven hat in einem 5-Stufen-Plan einen Lockerungsplan vorgestellt.

  • Restaurants dürfen bis 22.30 Uhr öffnen
  • Bei Veranstaltungen dürfen sich bis 50 Menschen in Innenräumen treffen, draußen bis zu 500 Menschen, wenn es feste Sitzplätze gibt. Bei Sportveranstaltungen sind bis zu 150 Teilnehmer erlaubt.

Quellen: Digitale Reiseanmeldung Deutschland, Auswärtiges Amt Deutschland, Krisinformation Changes related to entry into Sweden, ntv Lockerungsplan Schweden


Alter Stand 25. März 2021 (Unverändert gültig seit: 09. März 2021)

  • Einreiseverbot bis 31. März 2021 für Reisende, die aus Dänemark, Großbritannien oder Norwegen kommen.
  • Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
  • 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf 7 Tage in Schweden.
  • Bei Einreise muss ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden, das bei Grenzübertritt nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Testergebnisse werden nur von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests in englischer, schwedischer, norwegischer oder dänischer Sprache akzeptiert.
  • Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Tests, Testergebnis und Aussteller des Zertifikats.
  • Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten.
  • Es gelten Abstandsregeln im öffentlichen Raum.
  • Restaurants, Hotels und Campingplätze sind unter Einschränkungen geöffnet.
  • Versammlungen von mehr als 8 Personen sind verboten.

Quellen: Folkhälsomyndigheten, Auswärtiges Amt Deutschland
Infektionsgeschehen: Corona Vergleich Schweden Deutschland


Rückreise von Schweden nach Deutschland

Direkte Rückreisen von Schweden nach Deutschland sind erlaubt

Stand 19. Juli 2021

Wenn Sie in einem Risikogebiet (einfaches Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet) waren, müssen Sie grundsätzlich die Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.

Schweden gilt seit 18. Juli 2021 nicht mehr als Risikogebiet (Stand 19. Juli 2021).

Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Für die Einreise nach Deutschland auf dem Land- oder Seeweg gelten keine Einschränkungen.

Da Schweden kein Risikogebiet ist, trifft folgende Bestimmung zur häuslichen Quarantäne nicht zu:

Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.

Quellen:
www.einreiseanmeldung.de/#/3
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
stockholm.diplo.de/se-de/corona/2327316


Alter Stand 29. Mai 2021

Im Vergleich zu (siehe unten 27. März) gelten folgende Änderungen:

  • Bei der Rückreise nach Deutschland müssen Reisende vorher eine digitale Reiseanmeldung ausführen und sich in Deutschland in Quarantäne begeben.

Quellen: Digitale Reiseanmeldung Deutschland, Auswärtiges Amt Deutschland, Krisinformation Changes related to entry into Sweden


Alter Stand 27. März 2021

  • Schweden gilt seit dem 15. November 2020 als Risikogebiet und seit 7. März 2021 sogar als Hochinzidenzgebiet laut Robert Koch Institut (RKI).
  • Wer sich innerhalb der letzen 10 Tage vor der Einreise nach Deutschland in Schweden aufgehalten hat, für den gilt Folgendes:
    • Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung (DEA)
    • Testpflicht vor oder unmittelbar nach der Einreise (Testergebnis in deutscher, englischer oder französischer Sprache)
    • Pflicht zur Absonderung (Quarantäne) abhängig von den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer. Die 10-tägige Absonderung kann auf 5 Tage verkürzt werden nach § 23 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung durch eine Testung mit negatives Testergebnis in Bezug auf COVID-19-Infektion.
  • Seit dem 13. Januar 2021 gilt die bundesweit geltende Coronavirus-Einreiseverordnung.

Quellen: Auswärtiges Amt Deutschland, Bundesgesundheitsministerium, RKI Risikogebiete, RKI Tests bei Einreise


Reise über Dänemark nach Schweden

Reisen über Dänemark nach Schweden und zurück sind (mit hohen Auflagen) erlaubt

ok

Stand 20. Juli 2021

Ausländer, die ihren Wohnsitz in grünen und gelben Ländern haben (Grün = Deutschland und Schweden), können unabhängig vom Grund ihrer Reise durch Dänemark durchreisen. Sie müssen aber einen negativen COVID-19-Test vorweisen. Ein PCR-Test darf nicht länger als 72 Stunden vor dem Zeitpunkt der Einreise und ein Antigentest darf nicht länger als 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der Einreise durchgeführt werden.

Ausländer, die ihren Wohnsitz in den Grenzregionen haben und durch Dänemark durchreisen wollen, müssen einen negativen COVID-19-Test nachweisen, der nicht länger als 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.

Regeln für vollständig geimpfte Personen:

Die Reisebeschränkungen für Personen, die mit einem vollständigen Impfschutzes reisen, hängen davon ab, ob Sie die dänischen Bedingungen erfüllen, um als vollständig geimpft eingestuft zu werden.

In Dänemark gelten Sie als vollständig geimpft, wenn Sie mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die Impfung mindestens zwei Wochen und höchstens zwölf Monate zurückliegt. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie dies durch die Vorlage einer gültigen digitalen EU-COVID-Bescheinigung oder durch den Nachweis eines ständigen Wohnsitzes in einem EU- oder Schengen-Land oder in Andorra, San Marino, Monaco, Vatikanstadt, einem OECD-Mitgliedsstaat (einschließlich Grönland und Färöer-Inseln) oder in einem gelben Drittland belegen können.

Sie müssen eine entsprechende Dokumentation vorlegen können, dass Sie geimpft wurden. Wenn Sie die digitale Impfbescheinigung der EU haben, können Sie diese vorlegen. Wenn nicht, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Impfausweis folgende Angaben enthält:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Name des Impfstoffs
  • Gültigkeitsdatum – Zeitpunkt der 1. und 2. Impfung (bei einem Impfstoff, bei dem eine 2. Dosis erforderlich ist)

Dänische Staatsbürger, die dokumentieren können, dass sie eine Impfung mit einem EMA-zugelassenen Impfstoff erhalten haben – unabhängig davon, in welchem Land die Impfung verabreicht wurde – werden als vollständig geimpft betrachtet.

Vollständig geimpfte Personen sind von der Anforderung befreit, bei der Ankunft in Dänemark getestet und isoliert zu werden, es sei denn, sie haben sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Ankunft in einem roten Land/Region aufgehalten.

Quellen:
en.coronasmitte.dk/rules-and-regulations/entry-into-denmark/foreigners-in-transit
en.coronasmitte.dk/rules-and-regulations/entry-into-denmark/legal-requirements-upon-entry
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/daenemarksicherheit/211724


Alter Stand 29. Mai 2021

  • Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Deutschland ist aktuell als „orange“ eingestuft; Schleswig-Holstein gilt ab dem 22. Mai 2021 nachmittags (16.00 Uhr) als „gelb“. Ausländer mit Wohnsitz in „gelb“ oder „orange“ eingestuften EU- und Schengen Ländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
  • Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde.
  • Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 und 180 Tagen vor dem Flug vorgenommen wurde.
  • Alle Einreisende haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Außerdem besteht für alle Einreisenden die Pflicht zur Durchführung eines COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise.
  • Bei der Rückreise nach Deutschland müssen sich Reisende vorher eine digitale Reiseanmeldung ausführen und sich in Deutschland in Quarantäne begeben.

Quellen: Auswärtiges Amt Deutschland Thema Dänemark, Ministry of Foreign Affairs of Denmark, Digitale Reiseanmeldung Deutschland

Alter Stand 27. März 2021

  • Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden nicht gestattet. Dies gilt auch für deutsche Ferienhaus- oder Bootsbesitzer.
  • Schweden hat ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark, Großbritannien und Norwegen kommend verhängt. Dieses Verbot gilt vorerst bis 31. März 2021.

Quellen: Auswärtiges Amt Thema Dänemark, Auswärtiges Amt Thema Schweden, Danish Ministry of Health

Öresundbrücke “Öresundsbron”
Die 12 Kilometer lange Strecke über den Öresund – halb (Drogden-)Tunnel, halb (Öresund-)Brücke – ist wie eine Autobahn gebaut. Fußgänger und Radfahrer müssen den Zug nehmen, der im Tunnel neben der Autobahn verläuft und danach unter der Brücke. Das Zugticket von Kopenhagen nach Malmö kostet für einen Erwachsenen (ab 16 Jahre) umgerechnet 12,20 €. Ein Fahrrad kostet umgerechnet 6,10 €.

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Ferienhaus in Schweden / Foto: © Eskil Olson
Karte von Schweden und Dänemark

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